Internationale Starts

Antrag auf internationalen Start

Wichtig bei Start auf Eigenkosten

Folgende, unten angeführte Punkte, die eine mögliche Freigabe bedingen, nehme ich hiermit bedingungslos zur Kenntnis. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, alle aus meinem Ansuchen entstehenden Kosten in Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Teilnahme bei der von mir genannten Meisterschaft nach Aufforderung durch den ÖVK teilweise oder ganz zu übernehmen:

  1. Eine Teilnahme bei internationalen Meisterschaften auf Eigenkosten ist generell nicht möglich, jedoch kann unter gewissen Voraussetzungen eine Startfreigabe seitens des ÖVK erteilt werden.
  2. Ein offizielles Ansuchen auf Startfreigabe ist zeitgerecht einzubringen.
  3. Vom ÖVK auf Kosten des Verbandes nominierte AthletInnen werden hinsichtlich der Startplätze pro Gewichts- und Alterskasse stets vorrangig behandelt.
  4. Der offizielle Betreuer (Bundestrainer, Sportwart, etc.) ist primär für die Kosten der vom Verband nominierten AthletInnen zuständig. Eine Betreuung durch den offiziellen Betreuer ist nach seiner persönlichen Maßgabe möglich, sofern kein Nachteil für die von ihm zu betreuenden AthletInnen entsteht. Eigene BetreuerInnen können für die Akkreditierung bekannt gegeben und von Seiten des ÖVK als offizielle VertreterInnen ohne Angabe von Gründen akzeptiert oder abgelehnt werden.
  5. AthletInnen sowie BetreuerInnen, die nicht auf Kosten des Verbandes nominiert worden sind müssen sofort nach der Startfreigabe offizielle Trainingsbekleidung (Trainingsanzug, T-Shirts) beim ÖVK bestellen und diese beim Betreten des Aufwärmraumes (BetreuerInnen) sowie bei der Siegerehrung (AthletInnen) tragen. Hinweis: Ohne entsprechende Kleidung werden AthletInnen/BetreuerInnen auch von Seiten der EPF/IPF nicht in die jeweiligen Bereiche zugelassen.
  6. Ab 4 StarterInnen ist bei einer internationalen Meisterschaft ein/e KampfrichterIn zu entsenden. Sollte dies bei meinem gewünschten Wettkampf der Fall sein, werde ich die zusätzlichen Kosten für den/die KampfrichterIn (Flug, Hotel etc.) anteilig übernehmen. Die anfallenden Kosten werden auf alle gemeldeten AthletInnen. Sind beispielsweise 5 AthletInnen gemeldet, so trage ich als Eigenkostenstarter 20% der Kampfrichterkosten. Sollte kein/e KampfrichterIn zur Verfügung stehen, werde ich anteilig für die Strafzahlung an den internationalen Ausrichter aufkommen. Die Entscheidung, ob ein/e KampfrichterIn entsandt oder eine Strafzahlung getätigt wird, liegt ausschließlich beim ÖVK.

  7. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Höhe der Fördergelder, welche der ÖVK von Seiten der BSFF erhält, weitgehend unabhängig von der Leistung der österreichischen AthletInnen bei internationale Wettkämpfen ist und verzichte im Weiteren auf jegliche Forderungen oder rechtlichen Schritte, etwaige Fördergelder vollständig oder anteilsmäßig infolge meiner Erfolge bei internationalen Meisterschaften zu verlangen.
  8. Die komplette Organisation der Wettkampfteilnahme obliegt dem ÖVK. Dies inkludiert jegliche Kommunikation mit dem Veranstalter, die Reservierung der Hotelzimmer, des Shuttleservices, etc. Es ist verpflichtend, in einem Hotel des Veranstalters zu übernachten. Bei mehr als 2 Mitreisenden (Eltern, FreundIn, etc.) hat der/die Athlet/in die Organisation von Hotel und Transport für diese BegleiterInnen selbst zu organisieren. Flüge/Anreisen mit dem Auto sind selbst zu organisieren und sollten erst nach Freigabe erfolgen.
  9. Ich nehme zur Kenntnis, dass jegliches Zuwiderhandeln dieser von mir unterzeichneten Punkte zu einem Ausschluss aus dem Kader führen kann. Sollte ich den an mich im Zusammenhang mit diesem Wettkampf gestellten Forderungen (z.B. Rechnungen) nicht zeitgerecht nachkommen, habe ich mit einer Sperre bei sämtlichen nationalen/internationalen Wettkämpfen zu rechnen.
  10. Ich werde mich im Falle einer Startfreigabe bei der von mir genannten Meisterschaft vorbildlich verhalten, den Anweisungen des Veranstalters oder der von ihm dafür ernannten Personen (KampfrichterInnen, DopingkonrolleureInnen, etc.) stets Folge leisten und jegliche Handlungen und Aktivitäten, welche dem Ansehen des Sports, dem ÖVK oder einzelnen VertreterInnen davon in Verruf bringen oder schaden könnten, unterlassen.

 

Information zu den zu erwartenden Kosten:

Alle Kosten sind der ÖVK-Gebührenordnung und der Ausschreibung des internationalen Wettkampfes zu entnehmen. Hier eine Zusammenfassung:

  • Teilnahmegebühr: 90€
  • Anti-Doping Gebühr: 60€
  • Gebühr für eigenen Coach: 50€
  • Administrationsgebühr: 35€ pro Person
  • 2-3 Übernachtungen im offiziellen Hotel: Es ist zwingend im offiziellen Hotel zu übernachten. Die erforderliche Aufenthaltsdauer und die nächtlichen Kosten sind der Ausschreibung zu entnehmen. Die Reservierung erfolgt durch den ÖVK, die Kosten werden den Eigenkostenstartern in Rechnung gestellt. Wird eine Begleitperson mitgenommen, werden die zusätzlichen Hotelkosten ebenfalls dem/der StarterIn verrechnet.
  • Anreise
  • Flughafentransfer: Siehe Ausschreibung

Sollten 4 oder mehr Athleten und Athletinnen zu einem internationalen Wettkampf fahren, ist verpflichtend ein Kampfrichter zu Verfügung zu stellen (ab 14 Athleten und Athletinnen zwei Kampfrichter). Die dafür anfallenden Kosten sind von den Athletinnen und Athleten anteilig zu tragen. Den Anteil für Beschickte übernimmt der ÖVK, Eigenkostenstarter haben diesen Anteil selbst zu bezahlen. Folgende Kosten fallen dabei an:

  • Hin- und Rückflug
  • Flughafentransfer
  • 3 Nächte im offiziellen Hotel

Worst case: Es treten 4 Personen an, jeder Eigenkostenstarter hat damit 25% der anfallenden Kampfrichterkosten zu tragen.

    Bei den Gewichtsangaben bitte nur Zahlen eingeben und bei 0,5kg Schritten einen Beistrich verwenden (Bsp. 322,5)





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    Bei Nennung auf Eigenkosten wird vom ÖVK vorab eine Akontozahlung von 500 Euro verrechnet, für Begleitpersonen ein Betrag von 300 Euro. Die Rechnungen sind nach Erhalt und unter Angabe der Rechnungsnummer einzubezahlen. Die Abrechnung der tatsächlichen Wettkampfkosten erfolgt zeitnahe nach dem Wettkampf.

    Die Akkreditierung einer Begleitperson als Assistant-Coach muss vom Bundestrainer freigegeben werden. Assistant Coaches müssen im Warm-up Bereich das offizielle ÖVK Kadershirt tragen.


    Passfoto, Kadermeldung (außer AK 2-4), gültige ÖVK Jahreslizenz, gültige NADA Anti-Doping Lizenz als PDF und IPF Consent Form als PDF.

    Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen.